Rechtsprechung
VGH Baden-Württemberg, 17.09.1992 - 2 S 1162/92 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Rechtmäßige Verdreifachung des Vergnügungssteuersatzes für in Spielhallen aufgestellte Geldspielgeräte
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Sigmaringen, 26.02.1992 - 3 K 1100/91
- VGH Baden-Württemberg, 17.09.1992 - 2 S 1162/92
Papierfundstellen
- ZKF 1993, 60
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (8)
- BVerfG, 09.07.1969 - 2 BvL 20/65
Verfassungsmäßigkeit der Spekulationsbesteuerung in § 23 Abs. 1 EStG
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.09.1992 - 2 S 1162/92
Dem allgemeinen Gleichbehandlungsgebot des Art. 3 Abs. 1 GG, das auch den Grundsatz der Gleichmäßigkeit der Besteuerung umfaßt, ist bei der hier in Rede stehenden Rechtssetzung die Forderung abzuleiten, daß wesentlich Gleiches gleich und wesentlich Ungleiches ungleich zu behandeln ist, wobei nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. etwa BVerfGE 26, 302, 310; 18, 121, 124; 50, 57, 77) dem Gesetzgeber bei der Auswahl der Differenzierungsmerkmale regelmäßig ein weiter Gestaltungsspielraum eröffnet ist.Daß der genannte Gestaltungsspielraum des Steuergesetzgebers auch seine Entscheidung über den Steuersatz erfaßt (dazu BVerfGE 26, 302, 310), ist ebenso anerkannt wie dessen Typisierungsbefugnis, die sogar auch auf die vom Kläger angeführten Wettbewerbsverhältnisse Auswirkungen zeigen darf (dazu BVerfGE 27, 364, 375 ff.).
- BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79
Präklusion I
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.09.1992 - 2 S 1162/92
Art. 3 Abs. 1 GG ist insbesondere dann verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten anders behandelt wird als eine andere, obgleich zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art oder solchem Gewicht bestehen, daß sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen können (BVerfGE 55, 72, 88; 68, 287, 301). - BVerfG, 28.11.1984 - 1 BvR 1157/82
Rechnungszinsfuß
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.09.1992 - 2 S 1162/92
Art. 3 Abs. 1 GG ist insbesondere dann verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten anders behandelt wird als eine andere, obgleich zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art oder solchem Gewicht bestehen, daß sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen können (BVerfGE 55, 72, 88; 68, 287, 301).
- BVerfG, 08.10.1991 - 1 BvL 50/86
Zweifamilienhaus
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.09.1992 - 2 S 1162/92
Letztere ergibt sich namentlich aus dem Gesichtspunkt der Verwaltungspraktikabilität (dazu und zu den Grenzen verwaltungstechnischer Rechtfertigung von Ungleichbehandlungen BVerfG, Beschluß vom 8.10.1991, NJW 1992, 423 m.N.). - BVerfG, 19.12.1978 - 1 BvR 335/76
Verfassungsmäßigkeit der Zinsbesteuerung nach Nominalbeträgen
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.09.1992 - 2 S 1162/92
Dem allgemeinen Gleichbehandlungsgebot des Art. 3 Abs. 1 GG, das auch den Grundsatz der Gleichmäßigkeit der Besteuerung umfaßt, ist bei der hier in Rede stehenden Rechtssetzung die Forderung abzuleiten, daß wesentlich Gleiches gleich und wesentlich Ungleiches ungleich zu behandeln ist, wobei nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. etwa BVerfGE 26, 302, 310; 18, 121, 124; 50, 57, 77) dem Gesetzgeber bei der Auswahl der Differenzierungsmerkmale regelmäßig ein weiter Gestaltungsspielraum eröffnet ist. - BVerfG, 01.07.1964 - 1 BvR 375/62
Fiskusprivileg
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.09.1992 - 2 S 1162/92
Dem allgemeinen Gleichbehandlungsgebot des Art. 3 Abs. 1 GG, das auch den Grundsatz der Gleichmäßigkeit der Besteuerung umfaßt, ist bei der hier in Rede stehenden Rechtssetzung die Forderung abzuleiten, daß wesentlich Gleiches gleich und wesentlich Ungleiches ungleich zu behandeln ist, wobei nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. etwa BVerfGE 26, 302, 310; 18, 121, 124; 50, 57, 77) dem Gesetzgeber bei der Auswahl der Differenzierungsmerkmale regelmäßig ein weiter Gestaltungsspielraum eröffnet ist. - BVerfG, 21.01.1970 - 2 BvL 27/63
Verfassungswidrigkeit der Anrechnung von Einkommen eines Ruhestandsbeamten aus …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.09.1992 - 2 S 1162/92
Daß der genannte Gestaltungsspielraum des Steuergesetzgebers auch seine Entscheidung über den Steuersatz erfaßt (dazu BVerfGE 26, 302, 310), ist ebenso anerkannt wie dessen Typisierungsbefugnis, die sogar auch auf die vom Kläger angeführten Wettbewerbsverhältnisse Auswirkungen zeigen darf (dazu BVerfGE 27, 364, 375 ff.). - BVerfG, 26.09.1978 - 1 BvR 772/78
Einstweilige Anordnung wegen Zuweisung von Studienplätzen
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.09.1992 - 2 S 1162/92
Dies bedeutet, daß dann gegen das Willkürverbot und damit gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung verstoßen wird, wenn ohne vernünftigen, aus der Natur der Sache folgenden oder sonstwie einleuchtenden Grund eine Gleich-, bzw. eine Ungleichbehandlung unterlassen wird (vgl. ferner auch BVerfGE 49, 189, 209).
- VGH Hessen, 19.07.1993 - 5 N 1359/92
Spielapparatesteuer: Steuergerechtigkeit - Zweck der Lokalität - Vorlage an das …
Der VGH Mannheim bezeichnet die Annahme als vertretbar, daß ein Gerät in einer Spielhalle, welches "speziell zum Spielen" aufgestellt sei, etwa dreimal so häufig in Anspruch genommen werde wie ein Gerät, welches in einer Gaststätte von Gaststättenbesuchern gelegentlich ihres - primär anderen Zwecken dienenden - Gaststättenaufenthalts benutzt werde (VGH Mannheim, Beschluß vom 17.9.1992 - 2 S 1162/92 - ZKF 1993, 60).Daß der Gleichheitssatz, aus dem sich für das Steuerrecht das "Prinzip der Steuergerechtigkeit" ergibt, eine Differenzierung der Steuersätze nach Spielhallenaufstellung und Gaststättenaufstellung (im Sinne der im Tenor verdeutlichten Typologie) e r l a u b t, wird in der Rechtsprechung, soweit ersichtlich, einhellig bejaht (vgl. etwa OVG Münster, Beschluß vom 22.2.1989 - 16 B 3000/88 - NVwZ 1989, 588, 589; VGH Mannheim, Beschluß vom 17.9.1992 - 2 S 1162/92 - ZKF 1993, 60), so daß insoweit ein Klärungsbedarf nicht besteht.
- VGH Hessen, 05.05.1994 - 5 TH 172/93
Spielapparatesteuer: Differenzierung nach dem Aufstellungsort zwischen …
Der VGH Mannheim bezeichnet die Annahme als vertretbar, daß ein Gerät in einer Spielhalle, welches "speziell zum Spielen" aufgestellt sei, etwa dreimal so häufig in Anspruch genommen werde wie ein Gerät, welches in einer Gaststätte von Gaststättenbesuchern gelegentlich ihres - primär anderen Zwecken dienenden - Gaststättenaufenthalts benutzt werde (VGH Mannheim, Beschluß vom 17.9.1992 - 2 S 1162/92 - ZKF 1993, 60).Von der vertretbaren Annahme ausgehend, daß ein Gerät in einer Spielhalle etwa dreimal so häufig in Anspruch genommen wird wie ein in einer Gaststätte aufgestelltes Gerät (vgl. VGH Mannheim, Beschluß vom 19. September 1992 - 2 S 1162/92 - ZKF 1993, 60), bildet die doppelt so hohe Belastung von Geräten in Spielhallen eine untere Grenze der gebotenen Differenzierung, die nicht unterschritten werden darf.
- VGH Hessen, 25.01.1994 - 5 TH 2664/92
Spielapparatesteuer: Differenzierung zwischen "Spielhallenaufstellung" und …
vom 17.9.1992 - 2 S 1162/92 - ZKF 1993, 60).
- VGH Hessen, 12.10.1993 - 5 TH 1869/93
Spielapparatesteuer - Besteuerung nach dem Stückzahlmaßstab - Differenzierung …
Der VGH Mannheim bezeichnet die Annahme als vertretbar, daß ein Gerät in einer Spielhalle, welches "speziell zum Spielen" aufgestellt sei, etwa dreimal so häufig in Anspruch genommen werde wie ein Gerät, welches in einer Gaststätte von Gaststättenbesuchern gelegentlich ihres - primär anderen Zwecken dienenden - Gaststättenaufenthalts benutzt werde (VGH Mannheim, Beschluß vom 17.9.1992 - 2 S 1162/92 - ZKF 1993, 60). - VGH Baden-Württemberg, 04.06.1996 - 2 S 933/93 Für Steuersätze der in Rede stehenden Größenordnung hat der Senat bereits entschieden, daß von einer fehlenden Abwälzbarkeit im oben beschriebenen Sinne nicht ausgegangen werden könne (vgl. u.a. Beschluß vom 17.9.1992 - 2 S 1162/92 -).
- VGH Hessen, 05.10.1993 - 5 TH 2043/92
DIFFERENZIERUNGSGEBOT; GELDSPIELGERÄT; SPIELAPPARATESTEUER; …
Der VGH Mannheim bezeichnet die Annahme als vertretbar, daß ein Gerät in einer Spielhalle, welches "speziell zum Spielen" aufgestellt sei, etwa dreimal so häufig in Anspruch genommen werde wie ein Gerät, welches in einer Gaststätte von Gaststättenbesuchern gelegentlich ihres - primär anderen Zwecken dienenden - Gaststättenaufenthalts benutzt werde (VGH Mannheim, Beschluß vom 17.9.1992 - 2 S 1162/92 - ZKF 1993, 60).